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RdSchr. 13i vom 04.12.2013 (in der Fassung vom 18.06.2019) - Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Vom 4. Dezember 2013
In der Fassung vom 18./19. Juni 2019
Red. Hinweis:
Die hier genannten Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind ab 1. 1. 2023 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und gelten entsprechend weiter.
Die hier genannten Regelungen zum Sozialgeld sind ab 1. 1. 2023 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II und gelten entsprechend weiter.
GKV-Spitzenverband, Berlin 1
AOK-Bundesverband GbR, Berlin
BKK Dachverband e.V., Berlin
IKK e.V., Berlin
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel
KNAPPSCHAFT, Bochum
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
Vorwort
Das vorliegende gemeinsame Rundschreiben befasst sich ausschließlich mit dem Begriff "Einnahmen zum Lebensunterhalt", soweit er im Zusammenhang mit den Vorschriften zu zusätzlichen Zuschüssen zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 SGB V und der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V zu beachten ist. Andere Einkommensbegriffe in der Krankenversicherung werden von diesem Rundschreiben nicht erfasst.
Die Einnahmen, bei denen als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII maßgeblich ist, sind in der Anlage 1 mit dem Vermerk "- RBSFV -" gekennzeichnet.
Mit diesem Rundschreiben geben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene grundlegende Hinweise zu den in diesem Kontext relevanten fachlichen Fragen und Anforderungen an die Ermittlung der Einnahmen zum Lebensunterhalt. Offen gebliebene gemeinsame Umsetzungsfragen werden in den routinemäßigen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene weiter beraten und bei Bedarf einvernehmlichen Lösungen zugeführt. Diese Lösungen werden im Rundschreiben regelmäßig aktualisiert und in der Änderungsübersicht kenntlich gemacht. Der Änderungshistorie können in Kurzform der Hintergrund und die betroffenen Passagen der Änderung entnommen werden; soweit dort keine Änderungen vermerkt sind, befindet sich der Text demnach in der Ursprungsfassung vom 04.12.2013.
Änderungshistorie
Änderungsdatum | Durchgeführte Änderung |
19./20.03.2015 | Titel ergänzt Vorwort aufgenommen kVorwort, Anlage 1 Einnahmearten "Arbeitslosengeld II", "Barbetrag bei Heimunterbringung", "Freie Förderung", "Grundsicherungsleistung", "Hilfe zum Lebensunterhalt", "Mietzuschuss", "Pflegewohngeld", "Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts", "Sozialgeld", "Unterkunft und Heizung, Leistungen für", "Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld, Befristeter -" - Verweis auf RVo (Regelsatzverordnung) aktualisiert auf - RBSFV - (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) Überschrift "1. Allgemeines" eingefügt Abschnitt 7. - Aufnahme "Pflegeunterstützungsgeld" Abschnitt 8. - Klarstellung des Anspruchs auf Elterngeld bei Mehrlingen, Erläuterung des Anspruchs auf Elterngeld Plus (inkl. Partnerschaftsbonus), Aktualisierung der Ausführungen zum Bezug von Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld Abschnitt 9. - Aufnahme der Erläuterung der Anrechnung von Pflegeunterstützungsgeld Abschnitt "17. Stipendien" aufgenommen zur Erläuterung der grds. Unterscheidung von Stipendien Anlage 1 Einnahmearten "Abfindung aus privater Lebensversicherung", "Renten aus privater Lebensversicherung oder anderen Verträgen" - redaktionelle Anpassung des Feldes "Einnahmen zum Lebensunterhalt" Anlage 1 - Aufnahme Einnahmeart "Arbeitgeber-Zuschuss zum Pflegeunterstützungsgeld" Anlage 1 Einnahmeart "Einstiegsgeld" - Rechtsgrundlage aktualisiert Anlage 1 Einnahmeart "Elterngeld" - Ausführungen um das Elterngeld Plus ergänzt Anlage 1 - Einnahmeart "Freie Förderung (weggefallen zum 01.01.2010)" inhaltlich angepasst Anlage 1 - Aufnahme Einnahmeart "Pflegeunterstützungsgeld" Anlage 1 - Einnahmeart "Stipendien" durch Zusatz "als Deutschlandstipendien" konkretisiert Anlage 1 - Aufnahme Einnahmeart "Stipendien durch Begabtenförderungswerke auf der Grundlage der "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler" ("StipendiumPlus") Verweise auf Abschnitte/Anlagen einheitlich gefasst |
09./10.12.2015 | Anpassung der Darstellung/Formatierung Aktualisierung des Vorworts Verweise auf Urteile angepasst Beispiel 1, 5, 6, 7 und 8 - Beispiele wurden aktualisiert Anlage 1 - Einnahmeart "Geld- und Sachbezüge für Zivildienstleistende (weggefallen zum 30.06.2011 bzw. für Übergangsfälle zum 31.12.2011)" entfernt, da ab 2016 nicht mehr relevant Anlage 1 - Einnahmeart "Reservistendienst Leistende, Leistungen an" wurde aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 aufgenommen Anlage 1 - zur Einnahmeart "Unterhaltssicherung, Leistungen zur - " wurden aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 die einzelnen Leistungen ergänzt sowie die jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgenommen |
18./19.06.2019 | Rubrum und Inhaltsverzeichnis aktualisiert Redaktionelle Anpassungen vorgenommen Einheitliche Zitierweise von Urteilen im gesamten Dokument durchgeführt Beispiele 1, 5,6, 7, 8, 9, 12 - Beispiele wurden angepasst Abschnitt 7: Ergänzung "Zahlbetrag" des Arbeitslosengeldes als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt Abschnitt 8: Ergänzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13, zur Nichtigkeit des Betreuungsgeldes; Aufnahme des bayerischen Familiengeldes Abschnitt 10: Überarbeitung des Abschnitts "Pflegegeld für eine Kinderbetreuung aus öffentlichen oder privaten Mitteln" Abschnitt 14: Anpassung des Abschnitts und Aufnahme des Baukindergeldes und Ergänzung von Abschnitt 14.1 wegen des Baukindergeldes Plus und der bayerischen Eigenheimzulage ab 01.01.2018 Anlage 1 - auf Aktualität geprüft: Ergänzungen und Korrekturen von Rechtsgrundlagen vorgenommen Anlage 1 - Aufnahme des Baukindergeldes, der Baukindergeldes Plus und der bayerischen Eigenheimzulage und Ergänzung des bayerischen Familiengeldes Anlage 1 - folgende Einnahmen zum Lebensunterhalt aus der Tabelle entfernt, da nicht mehr existent: "Ausbildungsbeihilfe der Telekom während eines Berufsgrundbildungsjahres", "Bergmannsprämie", "Veränderungsgeld der Deutschen Telekom AG" Anlage 1 - Buchstabenbereiche der Übersichtlichkeit wegen zusätzlich farblich abgegrenzt |
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.