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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Kurzinfo
Die heutige Rentenversicherung in Deutschland ist durch den Zusammenschluss der früheren Arbeiter-, Angestellten- und knappschaftlichen Rentenversicherung entstanden. Die Träger heißen jetzt Deutsche Rentenversicherung und sind um eine Zusatzbezeichnung ergänzt (§ 125 SGB VI). Diese organisatorischen Veränderungen sowie die Umbenennung der Rentenversicherungsträger sind seit dem 01.10.2005 auch nach außen hin wirksam.
Die bundesweiten Träger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Regionalträger haben einen Zusatz entsprechend ihrer jeweiligen regionalen Zuständigkeit.
Information
Inhaltsübersicht
- 1.
- 2.
- 3.
1. Deutsche Rentenversicherung Bund
Aufgrund der Organisationsstruktur sind die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) auf Bundesebene zur Institution Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen worden.
Die Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon 030 865 - 0
Telefax 030 865 - 27240
Sie ist Verbindungsstelle für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und für Vertragsstaaten, sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind.
2. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse ist ein weiterer einheitlicher Bundesträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entstanden. Ihr Hauptsitz ist in Bochum.
Die Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 - 28
44789 Bochum
Telefon 0234 304 - 0
Telefax 0234 304 - 66050
Sie ist die Verbindungsstelle für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und für Vertragsstaaten, sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind.
3. Deutsche Rentenversicherung - Regionalträger
Die ehemaligen Landesversicherungsanstalten bleiben zunächst in ihren Organisationsstrukturen erhalten. Sie sind Regionalträger und tragen die Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung zzgl. ihrer bisherigen Regionalbezeichnung. Da sich einige Regionalträger zusammengeschlossen haben bzw. einige bestehende Namen geändert wurden, sind die alten Bezeichnungen und Namen der früheren Landesversicherungsanstalten heute nicht mehr gültig. Welcher Regionalträger zuständig ist und wie sein Name und seine Anschrift lautet, kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.deutsche-rentenversicherung.de.
Die 14 Regionalträger der Rentenversicherung sind:
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
- Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg,
- Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover,
- Deutsche Rentenversicherung Hessen,
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland,
- Deutsche Rentenversicherung Nord,
- Deutsche Rentenversicherung Nordbayern,
- Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen,
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland,
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Rentenversicherung Saarland,
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben sowie
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen.