Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 3 RdSchr. 13g, Wegfall des erhöhten Säumniszuschlages
Tit. 3 RdSchr. 13g
Rundschreiben betr. versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Tit. 3 RdSchr. 13g – Wegfall des erhöhten Säumniszuschlages
Der zum 1. April 2007 im Zuge der Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gleichzeitig mit der Einbeziehung der bislang ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall abgesicherten Personen eingeführte erhöhte Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989 wird ab dem 1. August 2013 abgeschafft. Künftig kommt bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Beiträge für alle Personengruppen einheitlich allein der reguläre Säumniszuschlag nach § 24 Abs. 1 SGB IV in Höhe von einem Prozent des rückständigen Beitrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis zur Anwendung.