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BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02 - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustausgleichs; Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der verfassungsrechtlichen Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm; Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 Satz 2 ff. Einkommensteuergesetz (EStG); Festsetzung der Einkommensteuer bei Unterschreiten des Existenzminimums durch den begrenzten Verlustausgleich; Verbot der Besserstellung oder Schlechterstellung des Steuerpflichtigen durch separate Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Bundesfinanzhof
Urt. v. 06.03.2003, Az.: XI B 7/02
Mindestbesteuerung ernstlich zweifelhaft
Gegen die seit 1999 geltende Mindestbesteuerung bestehen insoweit ernstliche verfassungsrechtliche Bedenken, als Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn einem Steuerzahler von seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Vermietung/Verpachtung nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Der Staat muss seinen Bürgern von dem Erworbenen so viel steuerfrei belassen, wie er zur Bestreitung seines Existenzminimums benötigt.
Quelle: Wolfgang Büser
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustausgleichs; Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der verfassungsrechtlichen Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm; Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 Satz 2 ff. Einkommensteuergesetz (EStG); Festsetzung der Einkommensteuer bei Unterschreiten des Existenzminimums durch den begrenzten Verlustausgleich; Verbot der Besserstellung oder Schlechterstellung des Steuerpflichtigen durch separate Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BFHE 202, 141 - 146
BB 2003, 1161-1162 (Volltext mit amtl. LS)
BBK 2003, 490
BFH/NV 2003, 990-992 (Volltext mit amtl. LS)
BStBl II 2003, 516-519 (Volltext mit amtl. LS)
DB 2003, 1149-1151 (Volltext mit amtl. LS)
DStR 2003, 927-929 (Volltext mit amtl. LS)
DStRE 2003, 768
DStZ 2003, 437 (Kurzinformation)
EStB 2003, 209
FR 2003, 660-663
GmbH-Report 2003, 230-231 (Pressemitteilung)
GmbH-Report 2003, R 230-R 231 (Pressemitteilung)
GStB 2003, 31
HFR 2003, 651-652
INF 2003, 444-445
KFR 2003, 261-262
NJW 2003, 1830-1832 (Volltext mit amtl. LS)
NVwZ 2003, 1415 (amtl. Leitsatz)
NVWZ 2003, 1415 (amtl. Leitsatz)
NWB 2003, 1573
NWB 2004, 3119 (Kurzinformation)
NWB 2005, 854 (Volltext)
RdW 2003, XV Heft 17 (amtl. Leitsatz)
stak 2003
StB 2003, 362-365 (Urteilsbesprechung von RA Dr. Frank Verfürth, Dipl. Finanzwirt)
SteuerBriefe 2003, 740-741
SteuerStud 2003, 347 (Pressemitteilung)
StuB 2003, 515
wistra 2003, IV Heft 7 (Volltext)
WPg 2003, 650-651
ZfIR 2003, VI Heft 10 (amtl. Leitsatz)
ZfIR 2003, 532 (amtl. Leitsatz)
BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02
Amtlicher Leitsatz:
An der Verfassungsmäßigkeit des § 2 III 2 ff. EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 bestehen insoweit ernstliche zweifel, als auf Grund des begrenzten Verlustausgleichs - hier zwischen negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit - eine Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt.
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