Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 2 RdSchr. 13c, Hinweise zur Verwendung der im Bereich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorgesehenen Strukturierten Elektronischen Dokumente (SEDs)
Anlage 2 RdSchr. 13c
Gemeinsames Rundschreiben zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt
Anhangteil
Anlage 2 RdSchr. 13c – Hinweise zur Verwendung der im Bereich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorgesehenen Strukturierten Elektronischen Dokumente (SEDs)
Geschäftsvorfall | Bescheinigungen Nummern und Bezeichnung | Entspricht dem E-Vordruck | Wird gesandt von | Handlungsempfehlung für Sie als zuständigen Träger | Handlungsempfehlung für Sie als Träger des Aufenthalts-/Wohnorts | |
zuständigen Träger | Träger des Aufenthalts-/Wohnorts | |||||
Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit - Information über Zahlung | S001 - Information Zahlung einer Geldleistung - Pflegebedürftigkeit | - | X | Für Ihre Versicherten stellen Sie bitte den S001 aus | Wenn Sie für einen Betreuten den S001 erhalten, senden Sie als Antwort - den S003 und fügen den Bescheid über die Pflegesachleistung bei. - den S002, falls (noch) keine Sachleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erbracht werden | |
S002 - Bestätigung des Eingangs der Information über Zahlung einer Geldleistung - Pflegebedürftigkeit | - | X | Wenn Sie für einen Versicherten den S002 erhalten, wurden für ihn vom Träger des Aufenthalts-/Wohnorts (noch) keine Sachleistung wegen Pflegebedürftigkeit erbracht; ordnungsgemäße Ablage | Für Ihre Betreuten stellen Sie bitte den S002 aus, wenn Sie (noch) keine Sachleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erbringen | ||
S003 - Mitteilung der Leistungssätze - Pflegebedürftigkeit | - | X | Wenn Sie für einen Versicherten den S003 erhalten, senden Sie als Antwort den S004 | Für Ihre Betreuten stellen Sie bitte den S003 aus und fügen diesem den Bescheid über die die Pflegesachleistung bei | ||
S004 - Bestätigung des Eingangs der Mitteilung der Leistungssätze - Pflegebedürftigkeit | - | X | Für Ihre Versicherten stellen Sie bitte den S004 aus | Wenn Sie für einen Betreuten den S004 erhalten, nehmen Sie diesen zur Kenntnis. Besteht kein weiterer Handlungsbedarf, legen Sie die Mitteilung ordnungsgemäß ab | ||
S005 - Information über Änderung der Leistungssätze - Pflegebedürftigkeit | - | X | Wenn Sie für einen Versicherten den S005 erhalten, ist hierauf von Ihnen die deutsche Geldleistung anzupassen | Ändert sich der Betrag der von Ihnen erbrachten Pflegesachleistung, teilen Sie dies mit dem S005 dem zuständigen Träger mit. |