Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 2.2.3 RdSchr. 13c, Aufenthalt außerhalb der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz (Abkommens- bzw. Nichtvertragsstaaten)
Tit. 2.2.3 RdSchr. 13c
Gemeinsames Rundschreiben zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt
Tit. 2. – Leistungsansprüche bei Aufenthalt in anderen Staaten → Tit. 2.2 – Leistungsansprüche bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Wochen
Tit. 2.2.3 RdSchr. 13c – Aufenthalt außerhalb der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz (Abkommens- bzw. Nichtvertragsstaaten)
Bei einem Aufenthalt in Abkommens- oder Nichtvertragsstaaten hat die Rechtsprechung des EuGH keine Auswirkungen. Dies bedeutet, dass zur Beurteilung des Leistungsanspruchs bei einem Aufenthalt des Versicherten in diesen Staaten ausschließlich innerstaatliches Recht anzuwenden ist. Demzufolge besteht ein Leistungsanspruch bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen Staaten nur im Rahmen der zeitlichen Grenzen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI.