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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R
Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.2013, Az.: B 6 KA 18/12 R
Kick-Back-Zahlungen dürfen der Krankenkasse nicht verschwiegen werden
Ein Zahnarzt, der zur Behandlung von Patienten gesetzlicher Krankenkassen zugelassen ist, muss umsatzabhängige Kick-Back-Zahlungen der Labore, die ihm gewährt wurden, bei seinen Abrechnungen mit den Krankenkassen deklarieren, andernfalls mache er sich strafbar. (Hier wurde der Betrug in 36 Fällen festgestellt, weswegen ihm die vertragszahnärztliche Zulassung entzogen wurde.)
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
Breith. 2014, 207-216
FA 2014, 64
GesR 2013, 600
SGb 2013, 275
ZWD 2013, 19