Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Wilder Streik
Wilder Streik
Information
Der wilde Streik ist ein (unzulässiges) Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmerseite. Die Zielsetzung dieses wilden Streiks ist oft ein Ergebnis, dass tariflich nicht regelbar ist. Das wilde Streiken zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es nicht von einer Gewerkschaft getragen wird. Es spielt sich überwiegend auf einer betrieblichen Ebene ab und soll einen ganz konkreten Arbeitgeber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen zwingen.
Detailliertere Informationen und ein ausführliches Rechtsprechungs-ABC zum Thema wilder Streik gibt es beim Stichwort Arbeitskampf - wilder Streik.
Siehe auch