Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 5 UBestÄndG, Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Art. 5 UBestÄndG
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Bundesrecht
Art. 5 UBestÄndG – Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
In § 4 Absatz 3 Satz 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, werden die Wörter "§ 8 Abs. 2 Satz 9 und Abs. 3" durch die Wörter "§ 8 Absatz 2 Satz 11 und Absatz 3" und die Wörter "§ 8 Abs. 2 Satz 9 oder Abs. 3" durch die Wörter "§ 8 Absatz 2 Satz 11 oder Absatz 3" ersetzt.