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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 2 KugBeV 2012, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 KugBeV 2012
Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Bundesrecht
§ 2 KugBeV 2012 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1)
Außer Kraft am 20. April 2020 durch § 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. April 2020 (BGBl. I S. 801)
1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2332), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, außer Kraft.