Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 AUV, Anwendungsbereich
§ 1 AUV
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung - AUV)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Allgemeines
§ 1 AUV – Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen geltenden Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften des Bundesumzugskostenrechts.
Zu § 1: Neugefasst durch V vom 28. 6. 2016 (BGBl I S. 1561).