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BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R - Anspruch gegen Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine Operation zur Brustvergrößerung; Notwendigkeit des Vorliegens einer "Krankheit"; Definition des Begriffs "Krankheit"; Vorliegen einer körperlichen Anomalität bei einer körperlichen Unregelmäßigkeit; Folgen des Vorliegens einer Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder einer entstellenden Wirkung durch die anatomische Abweichung; Auswirkungen des Fehlens der Herstellung eines funktionsgerechten Organs durch die Operation; Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Frage über die Entstellung des Aussehens eines Menschen durch ein körperliches Defizit; Rechtfertigung eines operativen Eingriffs auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine psychische Belastung
Bundessozialgericht
Urt. v. 19.10.2004, Az.: B 1 KR 23/03 R
Krankenversicherung: Bei Brustoperationen halten sich die Kassen zurück
Die gesetzlichen Krankenkassen sind im Regelfall nicht verpflichtet, Brustoperationen ihrer weiblichen Versicherten zu finanzieren — unabhängig davon, ob sie den Trägerinnen zu klein oder zu groß vorkommen, da es sich dabei nicht um eine Krankheit handelt. Sollte die Busengröße zu psychischen Problemen führen, so ist dafür eine Psychotherapie angezeigt — die von den Krankenkassen zu finanzieren ist.
Quelle: Wolfgang Büser
Anspruch gegen Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine Operation zur Brustvergrößerung; Notwendigkeit des Vorliegens einer "Krankheit"; Definition des Begriffs "Krankheit"; Vorliegen einer körperlichen Anomalität bei einer körperlichen Unregelmäßigkeit; Folgen des Vorliegens einer Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder einer entstellenden Wirkung durch die anatomische Abweichung; Auswirkungen des Fehlens der Herstellung eines funktionsgerechten Organs durch die Operation; Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Frage über die Entstellung des Aussehens eines Menschen durch ein körperliches Defizit; Rechtfertigung eines operativen Eingriffs auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine psychische Belastung
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs 1 S. 1 Hs.2 SGB V
Fundstellen:
DStR 2005, 1324 (Kurzinformation)
MedR 2005, 33 (Kurzinformation)
SGb 2004, 748 (Volltext)
BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R
Gründe
1
Parallelentscheidung:
BSG - 19.10.2004 - AZ: B 1 KR 3/03 R