Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 91 BBiG, Organe
§ 91 BBiG
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Bundesrecht
Teil 5 – Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 91 BBiG – Organe
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:
- 1.
der Hauptausschuss,
- 2.
der Präsident oder die Präsidentin.