Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S
Bundessozialgericht
Urt. v. 20.12.2007, Az.: B 4 R 27/07 S
Rentenversicherung: Wer nach 65 Rentner wird, muss keine Nachteile befürchten
Nimmt ein gesetzlich Rentenversicherter seine Altersrente nicht mit dem 65. Geburtstag, sondern bis zu 2 Jahre später in Anspruch (was ihm einen Zuschlag zur Rente von maximal 12 % einbringt), so braucht er nicht zu befürchten, dass zwischenzeitliche Änderungen im Rentenrecht sich negativ auf seine Rente auswirken. Das BSG stellte fest, dass es sonst passieren könnte, dass sich durch die spätere Inanspruchnahme ggf. die Nachteile einer Neuregelung stärker auswirken könnten als der Zuschlag zur Rente.
Quelle: Wolfgang Büser