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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 2/02 R
Bundessozialgericht
Urt. v. 10.12.2002, Az.: B 9 SB 2/02 R
Hilflosigkeit: Weniger als eine Stunde Betreuung reicht nicht aus
Wer vom Versorgungsamt als "hilflos" eingestuft werden will, der muss nachweisen, dass für "existenzsichernde Hilfeleistungen" pro Tag mindestens 2 Std. aufgewendet werden. Bei einem Betreuungsaufwand zwischen einer und 2 Std. ist Hilflosigkeit anzunehmen, wenn "der wirtschaftliche Wert der erforderlichen Pflege (wegen der Zahl der Verrichtungen oder ungünstiger zeitlicher Verteilung der Hilfeleistungen) besonders hoch ist".
Quelle: Wolfgang Büser