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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 56/01
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.05.2002, Az.: 5 AZR 56/01
Kündigung: Ohne Arbeitsvertrag ist die Ausschlussfrist länger
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, so muss er nach dessen Ausscheiden aus dem Betrieb eine berechtigte Forderung auch dann noch anerkennen, wenn der Arbeitnehmer die tarifliche Ausschlussfrist versäumt hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Ausschlussfrist in dem für allgemeingültig erklärten Tarifvertrag geregelt ist.
Quelle: Wolfgang Büser