Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. D.V RdSchr. 94c, Beitragstragung
Tit. D.V RdSchr. 94c
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht
Tit. D → Tit. D.V
Tit. D.V RdSchr. 94c – Beitragstragung 1
Zum Beitragszuschlag für Kinderlose vgl. RdSchr. 04 p