Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
RdSchr. 94c vom 20.10.1994 - Gemeinsames Rundschreiben vom 20.10.1994 betr. das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherungsgesetz - PflegeVG); hier: Versicherungsrecht, Melde- und Beitragsrecht
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG;
hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht
der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger
Vom 20. Oktober 1994
Anm.: Im Rahmen der praktischen Umsetzung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG ist eine Reihe von Fragen aufgetreten, die im Interesse einer einheitlichen Rechtsauslegung einer gemeinsamen Position aller Spitzenverbände der Krankenkassen bedürfen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben unter Beteiligung des für die Pflegeversicherung zuständigen BMG in Besprechungen am 15. 2., 28. 4., 23. 5. und 7. 9. 1995 die aus der Praxis vorgelegten Fragen erörtert und die Ergebnisse in einem Fragen- und Antwortenkatalog festgehalten; diese Ergebnisse sind im RdSchr. 94 c den betreffenden Abschnitten jeweils mit dem Hinweis auf die Besprechungen zugeordnet. Es ist beabsichtigt, den Katalog bei Bedarf fortzuschreiben.