Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. D.I.5 RdSchr. 88b, ["Beitragsbemessungsgrundlage für unständig Beschäftigte"] . . . [vgl. RdSchr. 18 c unter Tit. F]
Tit. D.I.5 RdSchr. 88b
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG, Melderecht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetz und Gesetz zur Änderung des AFG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. D → Tit. D.I – Beitragspflichtige Einnahmen
Tit. D.I.5 RdSchr. 88b – ["Beitragsbemessungsgrundlage für unständig Beschäftigte"] . . . [vgl. RdSchr. 18 c unter Tit. F]
(hier nicht abgebildet)