Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. B.II.7 RdSchr. 88b, ["Teilnehmer an [jetzt] Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"] . . .
Tit. B.II.7 RdSchr. 88b
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG, Melderecht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetz und Gesetz zur Änderung des AFG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. B → Tit. B.II – Ende der Mitgliedschaft
Tit. B.II.7 RdSchr. 88b – ["Teilnehmer an [jetzt] Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"] . . .
(s. jetzt RdSchr. v. 18.03.2020 - II)