Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 26 SGB IV Tit. 6.1 RdSchr. 77a, Beiträge zur Krankenversicherung
Zu § 26 SGB IV Tit. 6.1 RdSchr. 77a
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB IV; hier: Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Zu § 26 SGB IV → Zu § 26 SGB IV Tit. 6 – Beispiele über die Auswirkung der Gewährung von Leistungen auf die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Zu § 26 SGB IV Tit. 6.1 RdSchr. 77a – Beiträge zur Krankenversicherung
Beispiel 1 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankengeld und Krankenbehandlung vom 17. 8. bis 14. 9. 2019
Nachträglich wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 4. 2018 bis 16. 8. 2019
und vom 15. 9. 2019 bis 30. 4. 2020
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge vom 1. 10. 2019 (Beginn des nach Leistungsende folgenden Quartals) bis 30. 4. 2020
Beispiel 2 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankenbehandlung im 1. Kalendervierteljahr 2020
Nachträglich wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge vom 1. bis 30. 4. 2020
Beispiel 3 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankenbehandlung im 2. Kalendervierteljahr 2018
Nachträglich wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge vom 1. 7. 2018 bis 30. 4. 2020
Beispiel 4 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankengeld und Krankenbehandlung vom 14. 2. bis 16. 4. 2020
Nachträgliche Berichtigung der Abmeldung zum 31. 12. 2019
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 1. bis 13. 2. und vom 17. bis 30. 4. 2020
Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Beispiel 5 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankengeld und Krankenbehandlung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V) vom 10. 5. bis 31. 5. 2020
Nachträgliche Berichtigung der Abmeldung zum 31. 12. 2019
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 1. bis 30. 4. 2020
Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Beispiel 6 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Ärztliche Behandlung am 1. 4. 2020
Nachträgliche Berichtigung der Abmeldung zum 31. 12. 2019
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 1. bis 30. 4. 2020
Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Beispiel 7 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Krankengeld und Krankenbehandlung vom 1. bis 26. 3. 2020
Nachträgliche Berichtigung der Abmeldung zum 31. 12. 2019
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 1. bis 28. 2. und vom 27. 3. bis 30. 4. 2020
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge vom 1. bis 30. 4. 2020
Beispiel 8 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 7. bis 31. 8. 2020
Ärztliche Behandlung am 16. 8. 2020
Nachträglich wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 7. bis 31. 8. 2020
Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Beispiel 9 [2020 aktualisiert]:
Bei der Lohnabrechnung für den Monat Juli 2020 wurden nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuschläge in Höhe von 300 EUR irrtümlich in die Beitragsberechnung einbezogen
Krankengeld und Krankenbehandlung vom 4. 8. bis 20. 10. 2020; die Zuschläge wurden bei der Ermittlung des Regelentgelts berücksichtigt
Beiträge wurden für den Monat Juli 2020 aus einem Arbeitsentgelt von 300 EUR zu Unrecht (zu viel) entrichtet
Keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Beispiel 10 [2020 aktualisiert]:
Wie Beispiel 9, jedoch wurden die Zuschläge bei der Ermittlung des Regelentgelts nicht berücksichtigt
Erstattung der für den Monat Juli 2020 zu Unrecht (zu viel) entrichteten Krankenversicherungsbeiträge
Beispiel 11 [2020 aktualisiert]:
Bei der Lohnabrechnung für den Monat Juli 2020 wurden nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuschläge in Höhe von 300 EUR irrtümlich in die Beitragsberechnung einbezogen
Ärztliche Behandlung am 14. 7. 2020
Beiträge wurden im Monat Juli 2020 aus einem Arbeitsentgelt von 300 EUR zu Unrecht (zu viel) entrichtet
Erstattung der für den Monat Juli 2020 zu Unrecht (zu viel) entrichteten Krankenversicherungsbeiträge
Beispiel 12 [2020 aktualisiert]:
Bei der Beitragsberechnung für den Monat August 2020 wurden auf Grund eines Programmfehlers Krankenversicherungsbeiträge aus einem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entrichtet
Heilmittel am 1. 8. 2020
Erstattung der für den Monat August 2020 zu Unrecht entrichteten Krankenversicherungsbeiträge
Beispiel 13 [2020 aktualisiert]:
Beitragsentrichtung für den vollen Monat Juli 2020
Krankengeld und Krankenbehandlung vom 28. 7. bis 17. 8. 2020
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 28. bis 31. 7. 2020
Erstattung der zu Unrecht entrichteten Krankenversicherungsbeiträge vom 28. bis 31. 7. 2020