Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 26 SGB IV Tit. 6.2 RdSchr. 77a, Beiträge zur Rentenversicherung
Zu § 26 SGB IV Tit. 6.2 RdSchr. 77a
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB IV; hier: Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Zu § 26 SGB IV → Zu § 26 SGB IV Tit. 6 – Beispiele über die Auswirkung der Gewährung von Leistungen auf die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Zu § 26 SGB IV Tit. 6.2 RdSchr. 77a – Beiträge zur Rentenversicherung
Beispiel 1 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Medizinische Leistung zur Rehabilitation (ohne Übergangsgeld) vom 17. 8. bis 14. 9. 2019
Nachträglich wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge vom 1. 8. 2019 bis 30. 4. 2020
Beispiel 2 [2020 aktualisiert]:
Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Teilweise Erwerbsminderung liegt seit 1. 8. 2019 vor
Bei der Rentenfeststellung im Mai 2020 wird Versicherungsfreiheit festgestellt
Die Beiträge wurden bei der Berechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Beginn 1. 8. 2019) nicht berücksichtigt
Beiträge wurden zu Unrecht entrichtet vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge vom 1. 4. 2018 bis 30. 4. 2020
Beispiel 3 [2020 aktualisiert]:
Wie Beispiel 2, jedoch wurden die Beiträge bei der Berechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt, weil die Versicherungsfreiheit erst nach der Rentenfestsetzung erkannt worden ist
Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge vom 1. 8. 2019 bis 30. 4. 2020
Beispiel 4 [2020 aktualisiert]:
Bei der Lohnabrechnung für den Monat Juli 2020 wurden nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuschläge in Höhe von 300 EUR irrtümlich in die Beitragsberechnung einbezogen (vgl. Beispiel 9 in Nummer 6.1)
Medizinische Leistung zur Rehabilitation vom 26. 8. bis 23. 9. 2020
Die Zuschläge wurden bei der Ermittlung des Übergangsgeldes berücksichtigt
Beiträge wurden zu Unrecht (zu viel) entrichtet für den Monat Juli 2020
Keine Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Beispiel 5 [2020 aktualisiert]:
Wie Beispiel 4, jedoch wurden die Zuschläge bei der Ermittlung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt
Erstattung der für den Monat Juli 2020 zu Unrecht (zu viel) entrichteten Rentenversicherungsbeiträge
Beispiele 6 und 7 hier nicht abgebildet.