Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.2 RdSchr. 98c, Möglichkeiten der Restschuldbefreiung natürlicher Personen
Tit. 3.2 RdSchr. 98c
Gemeinsame Verlautbarung zur InsO
Tit. 3 – Beispiele für die Rechtsanwendung durch die Sozialversicherungsträger
Tit. 3.2 RdSchr. 98c – Möglichkeiten der Restschuldbefreiung natürlicher Personen
Restschuldbefreiung möglich | Restschuldbefreiung nicht möglich |
- Eröffnung und Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens | - Keine Kostendeckung für den 1. Verfahrensabschnitt; Ablehnung mangels Masse |
- Eröffnung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens | - Keine Deckung der Verfahrenskosten nach Eröffnung |
- Einstellung gemäß § 211 InsO nach Masseverteilung | - Nachträglicher Wegfall des Eröffnungsgrundes |
- Einstellung mit Zustimmung aller Gläubiger |