Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 5 EFZG Tit. 1.4 RdSchr. 98b, Verletzung der Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Zu § 5 EFZG Tit. 1.4 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 5 EFZG → Zu § 5 EFZG Tit. 1 – Arbeitsunfähigkeit im Inland
Zu § 5 EFZG Tit. 1.4 RdSchr. 98b – Verletzung der Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Kommt der Arbeitnehmer der Nachweispflicht [richtig] (§ 5 Abs. 1 Satz 1 bis 4 EFZG) schuldhaft nicht nach, so ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts so lange zu verweigern, bis der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen erfüllt (vgl. [Zu] § 7 EFZG, Punkt 1.1).