Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Zu § 3 EFZG Tit. 7 RdSchr. 98b, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
Zu § 3 EFZG Tit. 7 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 3 EFZG
Zu § 3 EFZG Tit. 7 RdSchr. 98b – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
(1) Die Zeit einer stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme, während der das Arbeitsentgelt nach § 9 EFZG weitergezahlt wurde, steht einer Arbeitsunfähigkeit gleich (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG).
Beispiel: | |
Medizinische Rehabilitationsmaßnahme wegen Krankheit A durch den Rentenversicherungsträger | vom 15. 3. bis 12. 4.; arbeitsfähig entlassen |
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit A | vom 6. 7. bis 2. 8. |
Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeiten vom 15. 3. bis 12. 4. (29 Tage) und 6. 7. bis 18. 7. (13 Tage). |