Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B.II RdSchr. 97h, Fortbestand der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
Tit. B.II RdSchr. 97h
Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. B – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Kurzarbeitergeld . . .
Tit. B.II RdSchr. 97h – Fortbestand der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
Nach § 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB VI . . . wird die Rentenversicherungspflicht durch den Bezug von Kurzarbeitergeld . . . nicht unterbrochen. Die Vorschrift setzt voraus, dass bei Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld . . . ein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Auf Personen, die der Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, findet § 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB VI keine Anwendung.