Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. IV.1.2.2 RdSchr. 15e, Landwirtschaftliche Unternehmer mit Bezug von Arbeitslosengeld II
Tit. IV.1.2.2 RdSchr. 15e
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II
Tit. IV.1 – Grundsätze der Beitragsberechnung → Tit. IV.1.2 – Beitragspflichtige Einnahmen
Tit. IV.1.2.2 RdSchr. 15e – Landwirtschaftliche Unternehmer mit Bezug von Arbeitslosengeld II
Bei landwirtschaftlichen Unternehmern, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, wird nach § 40 Abs. 5a Satz 1 KVLG 1989 als Einkommen nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 das 0,2060fache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Damit wird die Pauschalierung des Beitrags für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V für in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherte landwirtschaftliche Unternehmer mit Arbeitslosengeld II-Bezug nachvollzogen.