Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.2 RdSchr. 06e, Besonderheiten in der See-Sozialversicherung
Tit. 2.2 RdSchr. 06e
Gemeinsames Rundschreiben betr. Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006); hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ab 1.7.2006
Tit. 2 – Allgemeines
Tit. 2.2 RdSchr. 06e – Besonderheiten in der See-Sozialversicherung
In der See-Sozialversicherung gilt weiterhin das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Abschnitt 2.3), sodass SFN-Zuschläge nach wie vor in voller Höhe in allen Versicherungszweigen beitragspflichtig sind.