Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. I.4 RdSchr. 07q
Tit. I.4 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. I.4 – Ausdehnung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 a Abs. 1 Satz 2 SGB IV auf Abkömmlinge → Tit. I.4
Tit. I.4 RdSchr. 07q
(1) Das nach § 7 a Abs. 1 Satz 2 in Verb. mit § 28 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d und Buchst. e SGB IV durchzuführende Statusfeststellungsverfahren [jetzt] wurde mit Wirkung vom 1. 1. 2008 auf "Abkömmlinge" ausgedehnt.
(2) Das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge ist in allen Fällen durchzuführen, in denen die Beschäftigung nach dem 31. 12. 2007 aufgenommen wird.