Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. IV.2.2 RdSchr. 07q, Sozialversicherungsausweis für Arbeitnehmer in einer Einstrahlungsbeschäftigung
Tit. IV.2.2 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. IV.2 – Sozialversicherungsausweis → Tit. IV.2.2 – Sozialversicherungsausweis für Arbeitnehmer in einer Einstrahlungsbeschäftigung
Tit. IV.2.2 RdSchr. 07q – Sozialversicherungsausweis für Arbeitnehmer in einer Einstrahlungsbeschäftigung
Für Beschäftigte, die im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches entsandt worden sind, hatten die Einzugsstellen bisher einen Ersatzausweis anstelle des Sozialversicherungsausweises auszustellen. Dieses Ersatzausweisverfahren entfällt. Nach § 18 h Abs. 8 SGB IV sind ausländische Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Einstrahlungsbeschäftigungsverhältnisses tätig werden, zwar weiterhin verpflichtet, ein Ersatzdokument für den Sozialversicherungsausweis mitzuführen, wenn sie in einer nach § 18 h Abs. 6 SGB IV mitführungspflichtigen Branche beschäftigt sind. An die Stelle des Sozialversicherungsausweises tritt hier aber der Aufenthaltstitel oder bei Arbeitnehmern aus EU-Staaten die Bescheinigung E 101 (vgl. dazu § 150 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).