Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 7.2.12 RdSchr. 07p, Beispiele für Zuzahlungsregelungen
Tit. 7.2.12 RdSchr. 07p
Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Tit. 7.2 – Gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel → Tit. 7.2.12 – Beispiele für Zuzahlungsregelungen
Tit. 7.2.12 RdSchr. 07p – Beispiele für Zuzahlungsregelungen
Stichwort | Leistungsart/ Auslieferung | Zuzahlung | Nummer 1 |
Anpassungen | Anpassung im Rahmen einer Neuversorgung | Zuzahlung vom Gesamtbetrag für das Hilfsmittel inklusive Anpassung | 1 |
Nachträgliche Anpassung z. B. einer Sitzschale oder eines Schaftes auf Grund einer Veränderung der Körpermaße | Keine Zuzahlung | 7 | |
Akkus | Austausch von Akkus | Keine Zuzahlung | 7 |
Augenprothese | Erstversorgung mit Interimsprothese | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Spätere Endversorgung mit Definitivprodukt | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 | |
Blindenlangstock inklusive Mobilitätstraining | Versorgung mit einem Blindenlangstock und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels durch Mobilitätstraining | 10 v. H. von den Gesamtkosten für den Blindenlangstock inklusive der Kosten für das Mobilitätstraining, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Bandage | Versorgung mit einer Bandage | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes Erfolgt zeitgleich die Versorgung mit einer Bandage auf der anderen Körperseite, entsteht pro Bandage eine Zuzahlung | 1 |
Batterien | Nachlieferung von Batterien | 10 v. H. vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Beatmungsgerät und Zubehör | Gleichzeitige Auslieferung eines Inhaliergerätes mit Zubehör (Schläuche, Nasenbrille usw.) | 10 v. H. von den Gesamtkosten (Inhaliergerät und Zubehör), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Blindenführhund | Versorgung mit einem Blindenführhund | 10 v. H. von den Gesamtkosten, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Pauschaler Aufwendungsersatz (Futterkosten) oder Tierarztkosten für Blindenführhunde | Keine Zuzahlung | 7 | |
Brillengläser | Versorgung mit einer Brille | 10 v. H. von den Gesamtkosten beider Gläser, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Brustprothese | Gleichzeitige Versorgung mit einer Brustprothese und einem Prothesen-BH/Fixierung | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis (Prothese und Prothesen-BH/Fixierung), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Lieferung eines Brustprothesen-Badeanzuges (Zuschuss) | 10 v. H. vom Zuschuss, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Zuschusshöhe | 1 | |
Cochlear-lmplantat | Es handelt sich nicht um ein Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V | ||
nCPAP-Gerät | Gleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes mit integrierter Anfeuchtung und Maske sowie Zubehörteilen (z. B. Stirnpolster, Ausatemventil, Haltebändern) | 10 v. H. vom Abgabepreis der Produkteinheit/des Gesamtproduktes (nCPAP-Gerät mit integrierter Anfeuchtung und Maske), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Gleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes und eines Warmluftanfeuchters für ein nCPAP-Gerät | 10 v. H. vom Abgabepreis der Produkteinheit (nCPAP-Gerät und Warmluftanfeuchter), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 | |
Nachträgliche Zurüstung/Lieferung eines Warmluftanfeuchters | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Gerätes | 3 | |
Spätere Lieferung/Austausch von Zubehör für ein nCPAP-Gerät im Rahmen einer Wartungspauschale | Keine Zuzahlung | 7 | |
Definitivversorgung | Definitivversorgung mit einer Prothese | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Eigenanteil | z. B. bei orthopädischen Schuhen, Personenstandwaagen, Blitz- und Vibrationswecker, Reha-Karren/Buggys | Ein vom Versicherten zu tragender Eigenanteil (z. B. Gebrauchsgegenstandsanteil) ist vor der Berechnung der Zuzahlung von dem Abgabepreis des Hilfsmittels abzuziehen. | |
Einlagen | Beidseitige Versorgung mit Einlagen | 10 v. H. von den Gesamtkosten beider Einlagen, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Ernährungspumpe | Versorgung mit einer Ernährungspumpe | 10 v. H. vom Abgabepreis der Ernährungspumpe, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Nachlieferung von Verbrauchsartikeln zur enteralen Ernährung Die Zuzahlung für die enterale Ernährung unterliegt der Zuzahlungsregelung für Arzneimittel | 10 v. H. vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 | |
Ersatzfußbettung für orthopädische Schuhe | Ersatzfußbettung für defekte Bettung | Keine Zuzahlung | 7 |
Fußhebeschiene | Versorgung mit einer Fußhebeschiene in Kombination einem orthopädischen Maßschuh | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis des orthopädischen Schuhs inklusive Fußhebeschiene, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Fußhebeschiene an konfektionierten Schuhen | 10 v. H. vom Abgabepreis der Fußhebeschiene, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 | |
Hörgerät | Zeitgleiche Versorgung mit einem Hörgerät und einer Otoplastik | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis für das Hörgerät und die Otoplastik, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit Bei beidohriger Versorgung entsteht für die Versorgungseinheit jeder Seite (jedes Ohr) eine Zuzahlung | 1 |
Reparaturpauschale für Hörgeräte oder Reparaturkosten nach Aufwand | Keine Zuzahlung | 7 | |
Abbruch einer Hörgeräteversorgung, auch Abbruchpauschale | Keine Zuzahlung | 7 | |
Inkontinenzhilfen | Lieferung von Windelhosen (Verbrauchsartikel) | 10 v. H. vom Abgabepreis, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Lieferung (auch zeitversetzt) von Vorlagen (zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel) und Netzhosen (mehrfach verwendbar) | 10 v. H. vom Abgabepreis der Vorlagen und Netzhosen gesamt, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 11 | |
Versorgungspauschale für ableitende oder aufsaugende Inkontinenzartikel | 10 v. H. der Pauschale, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 9 | |
Interimsversorgung | Interimsversorgung mit einer Prothese | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Kompressionsstrumpfartikel | Versorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Haftrand | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inklusive Haftrand), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Versorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Hautkleber | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inklusive Hautkleber), mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 | |
Nachlieferung des Hautklebers | 10 v. H. vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 | |
Kompressionstrumpfhose für die Schwangerschaft | Keine Zuzahlung | 10 | |
Gleichzeitige Ausstattung mit 2 Kompressionswadenstrümpfen (aus hygienischen Gründen) für das rechte Bein | 10 v. H. vom Abgabepreis für jeden Strumpf, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Strumpf, nicht mehr als die Kosten pro Strumpf | 1 | |
Beidseitige Versorgung mit Kompressionswadenstrümpfen | 10 v. H. von den Gesamtkosten beider Strümpfe, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 | |
Kontaktlinsen | Beidseitige Versorgung mit Kontaktlinsen | 10 v. H. von den Gesamtkosten beider Kontaktlinsen, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Krankenfahrzeug (Rollstuhl) | Gleichzeitige Auslieferung eines Rollstuhls mit Rollstuhl-Aufsteckantrieb | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis des Rollstuhls mit Aufsteckantrieb, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Nachträgliche Zurüstung/Lieferung eines Rollstuhl-Aufsteckantriebs | 10 v. H. vom Abgabepreis, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 3 | |
Liner (Protheseninnenschaft) | Austausch eines Liners | Keine Zuzahlung | 7 |
Lupenbrille | Versorgung mit einem Systemträger mit Gläsern und Lupenaufsatz | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis des Systemträgers, der Gläser und des Lupenaufsatzes, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Milchpumpen | Versorgung bei Stillproblemen der Mütter und bei Ernährungsproblemen des Kindes (z. B. Saugschwäche, Hasenscharte), Ausstattung erfolgt zur Versorgung des Kindes | Keine Zuzahlung | 12 |
Orthopädische Schuhe | Versorgung mit orthopädischen Schuhen (ein Paar) mit diabetes adaptierter Zurichtung | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis des Paares inklusive diabetes adaptierter Zurichtung, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 und 5 |
Orthopädische Schuhzurichtungen | Durchführung verschiedener orthopädischer Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen (ein Paar) | 10 v. H. vom Gesamtpreis aller Schuhzurichtungen pro Paar, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung | 1 und 5 |
Paarweise Versorgung | Gleichzeitige paarweise bzw. beidseitige Versorgung z. B. mit - orthopädischen Schuhen - Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen - Einlagen - Gehstützen - Brillengläsern - Kontaktlinsen - Kompressionsstrümpfen | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis pro Paar, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Paar bzw. Kosten des Paares | 5 |
Reparatur | Durchführung einer Reparatur und Austausch von Ersatzteilen | Keine Zuzahlung | 7 |
Sauerstoff | Füllungen von Sauerstoffflaschen | 10 v. H. vom Abgabepreis der Füllung, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Stoma | Versorgung mit Stomaartikeln und Kompressen | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis der Stomaartikel und Kompressen, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Stumpfstrumpf | Gleichzeitige Versorgung mit einer Beinprothese und einem Stumpfstrumpf | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis der Beinprothese und des Stumpfstrumpfes, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung | 1 |
Nachlieferung eines Stumpfstrumpfes | 10 v. H. vom Abgabepreis des Stumpfstrumpfes, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 3 | |
Technische Kontrollen | Durchführung von technischen Kontrollen | Keine Zuzahlung | 7 |
Teststreifen | Lieferung von Harn- und Blutzuckerteststreifen | Zuzahlungsbefreiung nach § 31 Abs. 3 SGB V | |
Unterarmgehstützen | Gleichzeitig beidseitige Versorgung mit Unterarmgehstützen | 10 v. H. von den Gesamtkosten beider Unterarmgehstützen, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Verbrauchsartikel verschiedener Produktgruppen | Gleichzeitige Versorgung mit Verbrauchsmaterialien zur enteralen Therapie (Produktgruppe 03) sowie Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen (Produktgruppe 19) | 10 v. H. vom Gesamtabgabepreis der Verbrauchsmaterialien zur enteralen Therapie und der Bettschutzeinlagen sowie Einmalhandschuhe, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Verschiedene nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | Gleichzeitige Auslieferung eines Beatmungsgerätes und eines Absauggerätes | 10 v. H. vom Abgabepreis des Beatmungsgerätes, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Beatmungsgerätes | 1 |
10 v. H. vom Abgabepreis des Absauggerätes, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR bzw. Kosten des Absauggerätes (Es handelt sich um 2 eigenständige Hilfsmittel.) | 1 | ||
Verbandmittel | Verbandmittel sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V | Ausnahmeregelung für Stomaversorgung | |
Wartung | Durchführung einer Wartung und Austausch von Ersatzteilen | Keine Zuzahlung | 7 |
Nummer = Regelungsnummer: siehe Übersicht der Zuzahlungsregelungen