Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 6.2.5 RdSchr. 07p, Wartungen und technische Kontrollen
Tit. 6.2.5 RdSchr. 07p
Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Tit. 6.2 – Umfang der Leistungen → Tit. 6.2.5 – Wartungen und technische Kontrollen
Tit. 6.2.5 RdSchr. 07p – Wartungen und technische Kontrollen
Der Versorgungsanspruch umfasst auch die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen [Vgl. § 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V]. Die Regelung stellt bezüglich der grundsätzlichen Erforderlichkeit und des Umfangs der Wartungsmaßnahmen und technischen Kontrollen auf den Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken und den Stand der Technik ab und ermöglicht den Krankenkassen somit eine auf das Maß des Notwendigen beschränkte sachgerechte Umsetzung [Vgl. zu weiteren Einzelheiten: RdSchr. 07 o].