Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4 RdSchr. 07p
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Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Tit. 4 – Pflegehilfsmittelbegriff → Tit. 4
Tit. 4 RdSchr. 07p
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit zu einer Konkretisierung des Pflegehilfsmittelbegriffs beigetragen.