Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.1.1 RdSchr. 07m, Arbeitgeberseitige Leistungen
Tit. 3.1.1 RdSchr. 07m
Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV
Tit. 3 – Beitragsrecht → Tit. 3.1 – Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen
Tit. 3.1.1 RdSchr. 07m – Arbeitgeberseitige Leistungen
Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:
Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld,
Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (vgl. Ziffer 3.3.1),
Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter,
Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen),
Firmen- und Belegschaftsrabatte,
vermögenswirksame Leistungen,
Kontoführungsgebühren,
Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen,
Telefonzuschüsse und
Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 1b BetrAVG; vgl. Ziffer 3.3.2).