Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.II RdSchr. 04r
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Gemeinsames Rundschreiben betr. Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt; hier: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB III ab 1.1.2005
Tit. A – Versicherter Personenkreis → Tit. A.II – Pflegeversicherung
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Zu . . . § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2, § 27, § 49 Abs. 1 und 2 SGB XI