Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 39 SGB V Tit. 1 RdSchr. 03o, Allgemeines
Zu § 39 SGB V Tit. 1 RdSchr. 03o
Gemeinsames Rundschreiben zum GMG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 39 Abs. 4 SGB V
Zu § 39 SGB V Tit. 1 RdSchr. 03o – Allgemeines
(1) Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, [jetzt] beträgt die Höhe der Zuzahlung 10 EUR täglich für die Dauer von 28 Tagen im Kalenderjahr (Beispiele 1 und 2). Da die Zuzahlungspflicht nach § 39 Abs. 4 SGB V . . . vom "Beginn der Krankenhausbehandlung" an gerechnet wird, setzt (im Gegensatz zur Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 5 SGB V) bei einer über den Jahreswechsel hinausgehenden Krankenhausbehandlung mit Beginn des neuen Kalenderjahres keine neue 28-tägige Zuzahlungspflicht ein. Vielmehr reicht die zum Jahreswechsel verbleibende Zuzahlungspflicht lediglich in das neue Kalenderjahr hinein (Beispiel 3). Angerechnet werden wie bisher die im gleichen Kalenderjahr für eine Anschlussrehabilitation nach § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB VI bzw. nach § 40 Abs. 6 oder 7 SGB V geleisteten Zuzahlungen.
(2) [jetzt] Sowohl für den Aufnahme- als auch Entlassungstag besteht die Zuzahlungspflicht und im Falle der Verlegung in ein aufnehmendes Krankenhaus oder in eine aufnehmende Rehabilitationseinrichtung ist die Zuzahlung für den Verlegungstag von der aufnehmenden Einrichtung zu erheben.
Beispiel 1 [2012 aktualisiert]:
Krankenhausbehandlung 16. 2. 2012 bis 25. 2. 2012 | = | Zuzahlung für 10 Tage |
Höhe: 10 x 10 EUR = 100 EUR | ||
Krankenhausbehandlung 15. 4. 2012 bis 15. 5. 2012 | = | Zuzahlung für 18 Tage (bis 2. 5. 2012) |
Höhe: 18 x 10 EUR = 180 EUR |
Beispiel 2 [2012 aktualisiert]:
Krankenhausbehandlung 16. 2. 2012 bis 15. 4. 2012 | = | Zuzahlung für 28 Tage (bis 14. 3. 2012) |
Höhe: 28 x 10 EUR = 280 EUR |
Beispiel 3 [2012 aktualisiert]:
Krankenhausbehandlung 10. 12. 2012 bis 28. 1. 2013 | = | Zuzahlung für 28 Tage (bis 6. 1. 2013) |
Höhe: 28 x 10 EUR = 280 EUR |