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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. III.4.12.3 RdSchr. 03k, Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit
Tit. III.4.12.3 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. III.4 – Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Wertguthabens (Störfälle) → Tit. III.4.12 – Fälligkeit der Beiträge in Störfällen
Tit. III.4.12.3 RdSchr. 03k – Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit
Endet das Beschäftigungsverhältnis, weil ein Träger der Rentenversicherung durch Bescheid den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit feststellte (siehe Ziffer 4.2.2), gilt der Tag vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls des bis dahin erzielten Wertguthabens (siehe Ziffer 4.6). In diesen Fällen werden die Beiträge aus dem Wertguthaben erst mit den Beiträgen aus Arbeitsentgelten des auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses folgenden Abrechnungszeitraumes fällig. Gleichzeitig tritt wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Störfall für das seit Eintritt der Erwerbsminderung erzielte Wertguthaben ein (siehe Ziffer 4.2.2).
Beispiel [2016 aktualisiert]:
Eingang des Bescheides über Erwerbsminderungsrente | 4. 7. 2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eintritt der Erwerbsminderung | 16. 11. 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ende der Beschäftigung | 4. 7. 2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Störfall, wegen Eintritt der Erwerbsminderung | 15. 11. 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Störfall, Ende der Beschäftigung | 4. 7. 2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abrechnungszeitraum | Monat Juli 2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fälligkeit des monatlichen Arbeitsentgelts | 31. 7. 2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fälligkeit der Beiträge aus Wertguthaben (insgesamt für beide Störfälle) | 29. 8. 2016 (zusammen mit den Beiträgen für den Abrechnungsmonat August 2016) |