Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.7 RdSchr. 03k, Rentenversicherung
Tit. II.7 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II – Versicherungsrecht
Tit. II.7 RdSchr. 03k – Rentenversicherung
In der Rentenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern, die an Modellen der Flexibilisierung der Arbeitszeit teilnehmen, keine Besonderheiten. Für die Dauer der Arbeitsphase und der Freistellungsphase besteht grds. Rentenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.