Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. D.II RdSchr. 03e, Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis/selbständige Tätigkeit
Tit. D.II RdSchr. 03e
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags-und Melderecht nach dem 1. und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
D – Bezieher eines Existenzgründungszuschusses
Tit. D.II RdSchr. 03e – Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis/selbständige Tätigkeit
(1) Um der gesetzlichen Intention, eine neue Form der selbständigen Tätigkeit zu schaffen, gerecht zu werden, [jetzt] sah § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB IV in der vom 1. 1. 2003 bis 30. 6. 2009 geltenden Fassung vor, dass bei Personen, die einen Antrag auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses gestellt hatten, die widerlegbare Vermutung bestand, dass der Antragsteller selbständig tätig war. Damit [jetzt] sollte die Gründung einer "Ich-AG" durch Verwaltungsvereinfachung erleichtert werden.
(2) Satz 2 der Vorschrift [jetzt] bestimmte, dass Empfänger eines Existenzgründungszuschusses für die Dauer des Bezugs dieser Leistung - unwiderlegbar - als selbständig Tätige galten. Hiermit [jetzt] wurde für alle Sozialversicherungszweige Rechtsklarheit hergestellt und vermieden, dass es im Nachhinein zu divergierenden Entscheidungen kam.