Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.IV.1.3.5 RdSchr. 02l, Dialysetage
Tit. A.IV.1.3.5 RdSchr. 02l
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen
Tit. A.IV.1 – Versicherungspflicht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen → Tit. A.IV.1.3 – Mehrfachversicherung/Versicherungskonkurrenz
Tit. A.IV.1.3.5 RdSchr. 02l – Dialysetage
Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die turnusmäßig dialysiert werden und für die betreffenden Tage eine Entgeltersatzleistung erhalten, besteht Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, und zwar unabhängig davon, ob für diese Tage auch Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Versicherungspflicht besteht nicht, wenn lediglich ein Entgeltersatz im Sinne von § 43 [Abs. 1] SGB V gezahlt wird (vgl. hierzu Ausführungen unter Abschnitt 1.1.2).