Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. A.IV.1.3.4 RdSchr. 02l, Mehrfachbeschäftigte
Tit. A.IV.1.3.4 RdSchr. 02l
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen
Tit. A.IV.1 – Versicherungspflicht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen → Tit. A.IV.1.3 – Mehrfachversicherung/Versicherungskonkurrenz
Tit. A.IV.1.3.4 RdSchr. 02l – Mehrfachbeschäftigte
Wird bei Mehrfachbeschäftigungen auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Entgeltfortzahlung und auf Grund einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Entgeltersatzleistung gewährt, besteht während der Entgeltfortzahlung sowohl Versicherungspflicht nach § 25 Abs. 1 SGB III als auch nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III.