Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 58 SGB X Tit. 2.d RdSchr. 81a, Nichtigkeit des subordinationsrechtlichen Vertrages bei Fehlen der Voraussetzungen des Vergleichsvertrages und der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für einen entsprechenden Verwaltungsakt
Zu § 58 SGB X Tit. 2.d RdSchr. 81a
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB - Verwaltungsverfahren - (SGB X)
Zu § 58 SGB X → Zu § 58 SGB X Tit. 2 – Die einzelnen Nichtigkeitsgründe
Zu § 58 SGB X Tit. 2.d RdSchr. 81a – Nichtigkeit des subordinationsrechtlichen Vertrages bei Fehlen der Voraussetzungen des Vergleichsvertrages und der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für einen entsprechenden Verwaltungsakt
Die Nichtigkeitsfolge tritt im Rahmen des Nichtigkeitsgrundes des § 58 Abs. 2 Nr. 3 SGB X unabhängig von der Kenntnis der Vertragspartner ein. Sie ist an 2 Voraussetzungen gebunden: Einmal haben die Voraussetzungen des Vergleichsvertrages - gegenseitiges Nachgeben der Vertragspartner bei Ungewissheit über die Sach- oder Rechtslage - nicht vorgelegen und zusätzlich wäre ein inhaltlich entsprechender Verwaltungsakt des Sozialleistungsträgers rechtswidrig, wobei Verfahrens- oder Formfehler im Sinne des § 42 SGB X nicht schaden. Wie das Abstellen auf die Rechtswidrigkeitsregelung beim Verwaltungsakt deutlich macht, soll die Nichtigkeitsbestimmung beim Vergleichsvertrag sicherstellen, dass dieser nicht dazu eingesetzt wird, einen rechtlich missbilligten Erfolg herbeizuführen.