Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. E.I RdSchr. 00f, Allgemeines
Tit. E.I RdSchr. 00f
Gemeinsame Verlautbarung zum Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung; hier: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen
Tit. E – Pflegeversicherung
Tit. E.I RdSchr. 00f – Allgemeines
Die Aufhebung der Rechtskreistrennung gilt auch für die Pflegeversicherung. Somit sind für diesen Versicherungszweig . . . die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze . . . sowie die Bezugsgröße West für die jeweiligen Versicherten maßgebend. . .