Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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RdSchr. 16d vom 29.06.2016 (in der Fassung vom 30.03.2022) - Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung"
Gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung"
Vom 29. Juni 2016 in der Fassung vom 30. März 2022
(Version 8.00)
Red. Hinweis:
Die hier genannten Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind ab 1. 1. 2023 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und gelten entsprechend weiter.