Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1 RdSchr. 16d, Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Anlage 1 RdSchr. 16d
Gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung"
Anhangteil
Anlage 1 RdSchr. 16d – Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Teil 1: Abgabegründe
Meldungen der Arbeitgeber
Anmeldungen
- 10
Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung
- 11
Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel
- 12
Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
- 13
Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel
Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
- 20
Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV
Abmeldungen
- 30
Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung
- 31
Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel
- 32
Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
- 33
Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
- 34
Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
- 35
Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat
- 36
Abmeldung wegen
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
- 40
Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
- 49
Abmeldung wegen Tod
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
- 50
Jahresmeldung
- 51
Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen
- 52
Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit
- 53
Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
- 54
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)
- 55
Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)
- 56
Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit
- 57
Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- 58
GKV-Monatsmeldung
- 92
UV-Jahresmeldung
Änderungsmeldungen
- 62
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional)
- 63
Änderung der Staatsangehörigkeit
Meldungen in Insolvenzfällen
- 70
Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer
- 71
Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung
- 72
Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung
Meldungen der Einzugsstellen/Rentenversicherungsträger
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
- 59
Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte 1
Überschneidungsmeldungen der Rentenversicherungsträger nach der Anlage 14
- 80
Rückmeldung an die Minijob-Zentrale bei Überschneidungen mit geringfügigen Beschäftigungen
Sonstige Meldungen
- 90
Anforderung eines Sozialversicherungsausweises
- 94
Jahresmeldung bei Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse
- 95
Abmeldung wegen Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse
- 99
Vergabe oder Rückmeldung einer Versicherungsnummer
Teil 2: Beitragsgruppen
Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.
Beitrag zur Krankenversicherung | ||
- | kein Beitrag | 0 |
- | allgemeiner Beitrag | 1 |
- | erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31.12.2008) | 2 |
- | ermäßigter Beitrag | 3 |
- | Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 4 |
- | Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 5 |
- | Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung | ||
- | Firmenzahler | 9 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume bis 31.12.2004) | ||
- | kein Beitrag | 0 |
- | voller Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 1 |
- | voller Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 2 |
- | halber Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 3 |
- | halber Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 4 |
- | Pauschalbeitrag zur Arbeiterrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 5 |
- | Pauschalbeitrag zur Angestelltenrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume ab 01.01.2005) | ||
- | kein Beitrag | 0 |
- | voller Beitrag | 1 |
- | halber Beitrag | 3 |
- | Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung | ||
- | kein Beitrag | 0 |
- | voller Beitrag | 1 |
- | halber Beitrag | 2 |
Beitrag zur Pflegeversicherung2 | ||
- | kein Beitrag | 0 |
- | voller Beitrag | 1 |
- | halber Beitrag | 2 |
Nur noch für Meldezeiträume vor dem 01.01.2011 zulässig.
Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird - stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.