Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 8.3 RdSchr. 11a, Mitteilungspflichten der Krankenkasse
Tit. 8.3 RdSchr. 11a
Gemeinsames Rundschreiben betr. beitrags- und melderechtliche Auswirkungen des Sozialausgleichs nach § 242b SGB V
Tit. 8 – Künstler und Publizisten
Tit. 8.3 RdSchr. 11a – Mitteilungspflichten der Krankenkasse
Die Ausführungen unter Ziffer 4.4.2.4 gelten entsprechend.