Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3.4 RdSchr. 10c
Tit. 4.3.4 RdSchr. 10c
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Tit. 4.3 – Meldungen im Störfall → Tit. 4.3.4 – Meldungen bei Insolvenz in der Freistellungsphase
Tit. 4.3.4 RdSchr. 10c
Fällt das Insolvenzereignis in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und wird das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, liegt bis zum vertraglichen Ende der Altersteilzeitarbeit grds. eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor (vgl. BAG vom 5. 12. 2002 - AZR 571/01 -).