Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 7.1 RdSchr. 09a, Freistellungsphase
Tit. 7.1 RdSchr. 09a
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. 7 – Meldeverfahren
Tit. 7.1 RdSchr. 09a – Freistellungsphase
(1) Hat der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch im Rechtskreis West Wertguthaben gebildet und ist in der Freistellungsphase ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vorzunehmen, hat der Arbeitgeber nach § 28a Abs. 1 [Satz 1] Nr. 20 SGB IV eine Meldung zu erstatten. Der Wechsel des Wertguthabens ist nach § 11a Abs. 2 DEÜV mit der 1. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung taggenau zu melden.
(2) Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wird folgendes Verfahren empfohlen:
Es wird zuerst das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wird erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht.
(3) Ist das Wertguthaben des bisherigen Rechtskreises abgebaut und wird die weitere Freistellungsphase aus dem Wertguthaben des anderen Rechtskreises finanziert, hat zum Zeitpunkt des Wechsels eine Abmeldung (Abgabegrund: 33) und eine Anmeldung (Abgabegrund: 13) zum Folgetag zu erfolgen. Erfolgt der Wechsel des Wertguthabens innerhalb eines Monats, ist die Ummeldung taggenau vorzunehmen.
(4) Verwendet der Arbeitnehmer das Wertguthaben des anderen Rechtskreises für eine tageweise Freistellung oder nutzt er dieses Wertguthaben zur Senkung der regelmäßigen Arbeitszeit im anderen Rechtskreis, gilt zur Vereinfachung des Meldeverfahrens Folgendes:
(5) Der Arbeitnehmer ist zum 1. Tag der Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unter der dem Rechtskreis des verwendeten Wertguthabens entsprechenden Betriebsnummer des Arbeitgebers anzumelden (Grund der Abgabe: 10). Es sind der Personengruppenschlüssel sowie der Beitragsgruppenschlüssel zu verwenden, die für die noch ausgeübte Beschäftigung gelten. Des Weiteren ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigter" zu setzen.
Eine Abmeldung für die Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist so lange nicht erforderlich, wie in jedem Kalendermonat Wertguthaben verwendet wird. Wird in einem Kalendermonat kein Wertguthaben eingesetzt, hat die Abmeldung zum letzten Tag, für den Wertguthaben verwendet wurde, zu erfolgen.
(6) Dauert die Freistellungsphase/die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über den 31. 12. eines Jahres an, ist eine Jahresmeldung abzugeben.
Beispiel 1 [2016 aktualisiert]:
A ist bei Arbeitgeber X im Rechtskreis West beschäftigt. Er hat im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er vom 1. 4. bis 30. 9. 2016 für eine Arbeitsfreistellung verwendet. Während dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt von 2 000 EUR. Meldungen fallen im Zusammenhang mit der Arbeitsfreistellung und dem Abbau von Wertguthaben nicht an, weil kein Wertguthaben abgebaut wird, das im anderen Rechtskreis angespart wurde.
Beispiel 2 [2016 aktualisiert]:
B war bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat B im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2016 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (Mai 2016) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
Abmeldung zum 31. 3. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
Abmeldung zum 30. 4. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises vor Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 5. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
Abmeldung zum 31. 5. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 6. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Beispiel 3 [2016 aktualisiert]:
C war bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat C im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er direkt ab 1. 4. 2016 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (April 2016) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
Abmeldung zum 30. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 5. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
Beispiel 4 [2016 aktualisiert]:
D war bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat D im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2016 für eine Arbeitsfreistellung von 3 Monaten (1. 5. bis 31. 7.) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
Abmeldung zum 31. 3. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Abmeldung zum 30. 4. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 5. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
Abmeldung zum 31. 7. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 8. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Würde die Arbeitsfreistellung zeitgleich mit dem Rechtskreiswechsel ab 1. 4. 2016 erfolgen, wären wie im Beispiel 3 nur eine Abmeldung mit Meldegrund "33" zum 31. 7. 2016 und eine Anmeldung mit Meldegrund "13" zum 1. 8. 2016 erforderlich.
Beispiel 5 [2016 aktualisiert]:
E war bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat E im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2016 für die Absenkung seiner wöchentlichen Arbeitszeit verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
Abmeldung zum 31. 3. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Anmeldung zum 1. 5. 2016 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost, Meldegrund "10" und Mehrfachbeschäftigung
Sollte z. B. im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung der Abbau des Wertguthabens Ost eingestellt werden, ist eine taggenaue Abmeldung wegen Abbau von Wertguthaben aus dem anderen Rechtskreis mit Meldegrund "30" abzugeben. Diese Meldung wäre auch zu dem Tag zu erstatten, an dem das Wertguthaben aus dem Rechtskreis Ost aufgebraucht ist.
Beispiel 6 [2016 aktualisiert]:
F war bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat F im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 4. 2016 für die Absenkung seiner wöchentlichen Arbeitszeit verwendet.
Folgende Meldung ist abzugeben:
Anmeldung zum 1. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West, Meldegrund "13" und Mehrfachbeschäftigung
Sollte z. B. im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung der Abbau des Wertguthabens Ost eingestellt werden, ist eine taggenaue Abmeldung wegen Abbau von Wertguthaben aus dem anderen Rechtskreis mit Meldegrund "30" abzugeben. Diese Meldung wäre auch zu dem Tag zu erstatten, an dem das Wertguthaben aus dem Rechtskreis Ost aufgebraucht ist.
Beispiel 7 [2016 aktualisiert]:
G ist bis zum 31. 3. 2016 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt und hat dort im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut. Ab 1. 4. 2016 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Auch dort baut er ein Wertguthaben im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung auf, das von seinem Arbeitgeber in den [richtig] Entgeltunterlagen getrennt von dem im Rechtskreis Ost aufgebauten Wertguthaben zu dokumentieren ist.
Für die Monate Oktober bis Dezember 2016 vereinbart G mit seinem Arbeitgeber eine Freistellung. In dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 3 875 EUR.
Dieses Arbeitsentgelt wird bis zum 28. 10. 2016 aus dem im Rechtskreis West aufgebauten Wertguthaben und danach aus dem im Rechtskreis Ost aufgebauten Wertguthaben finanziert.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
Abmeldung zum 31. 3. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 4. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Abmeldung zum 28. 10. 2016 wegen Rechtskreiswechsel nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 29. 10. 2016 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
Abmeldung zum 31. 12. 2016 wegen Rechtskreiswechsel nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
Anmeldung zum 1. 1. 2017 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für die Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Würde zuerst das Wertguthaben aus dem Rechtskreis Ost und danach das Wertguthaben aus dem Rechtskreis West abgebaut, so wären weitere Änderungsmeldungen zum Beginn und zum Ende des Abbaus des Wertguthabens Ost (Abmeldung der West-Beschäftigung und Anmeldung des Abbaus des Wertguthabens Ost sowie Abmeldung des Abbaus des Wertguthabens Ost und Anmeldung des Abbaus des Wertguthabens West) abzugeben.