Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.1 RdSchr. 09a, Allgemeines
Tit. 5.1 RdSchr. 09a
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. 5 – Versicherungsrecht
Tit. 5.1 RdSchr. 09a – Allgemeines
Die in den einzelnen Versicherungszweigen bestehenden versicherungsrechtlichen Regelungen finden grds. auch für solche Arbeitnehmer uneingeschränkt Anwendung, die während einer Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung in einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1a SGB IV stehen.