Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. 09a, Gesetzliche Vorschriften
Tit. 1 RdSchr. 09a
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. 1 RdSchr. 09a – Gesetzliche Vorschriften 1
Hier nicht abgebildet. Vgl. § 7 Abs. 1 bis 1b und Abs. 3, § 7b, § 7c, § 7d, § 7e, § 7f, § 7g, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 bis 4, § 23b, § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 19 und 20, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b und e, Nr. 4 und Abs. 9, § 28e Abs. 1, § 28g, § 116 SGB IV, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BVV, § 9 und § 11a DEÜV